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Lexikon: Courtage

Die Courtage bzw. Maklercourtage ist eine Provision, die der Kursmakler an der Börse für die Vermittlung des Wertpapiergeschäfts erhält. Die Courtage erscheint dann beim Käufer/Verkäufer auf der Wertpapierabrechnung und muss von diesem bezahlt werden.

Die Courtage ist relativ gering; oft beträgt sie nur 0,08 Prozent (0,8 Promille) vom Kurswert (bei 10.000,00 Euro also 8,00 Euro). Bei verzinslichen Wertpapieren ist die Courtage oft sogar noch erheblich günstiger.

Courtage stammt aus dem französischen. Der Courtier, das ist der Makler. Und der kassiert eben die Courtage.

Zusätzlich kassiert die Bank noch Provision. Diese wird dann als Provision oder Abwicklungsgebühr in der Wertpapierabrechnung ausgewiesen und muss zusätzlich zu der Courtage bezahlt werden.

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