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Lexikon: Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung ein Kreditinstitut, um bei der Gutschrift von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, ...) bis zu einer bestimmten Höhe von der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer absehen.

Hat man Konten, Depots, ... bei mehreren Banken, so kann man jeder einen eigenen Freistellungsaufrag erteilen. Allerdings darf die Summe aller Freistellungsaufträge den Maximalbetrag in Höhe von 1.370,00 Euro nicht übersteigen.

Angenommen, man hat einer Bank einen Freistellungsauftrag über 1.000,00 Euro erteilt. Nun darf man maximal 1.000,00 Euro Zinsen erhalten, um keine Steuer zu bezahlen. Hat ein Anleger nun 1.100,00 Euro Zinsen erhalten, so wird von den 100,00, die über den erteilten Freistellungsauftrag hinausgehen Kapitalertragssteuer abgezogen.

Hat man die Erteilung eines Freistellungsauftrages versäumt und wurde einem Kapitalertragsteuer abgezogen, so kann man diese über die Einkommensteuererklärung wieder reinholen.

Wenn Sie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage beantragen, so brauchen Sie Ihrer Bausparkasse keinen Freistellungsauftrag erteilen.

Alle Angaben Stand 2006.

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