Lexikon: Grundbuch
Im Grundbuch werden Grundstücke, deren Eigentümer sowie Lasten, Beschränkungen und Grundpfandrechte eingetragen. Das Grundbuch gliedert sich (neben dem Deckblatt) in vier Bereiche:
- Bestandsverzeichnis: Hier sind die Grundstücke aufgelistet.
- Abteilung I: Hier sind die Eigentümer aufgelistet.
- Abteilung II: Hier sind Lasten und Beschränkungen eingetragen. Also z.B. Wegerechte, Grunddienstbarkeiten, usw.
- Abteilung III: Hier sind die Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken) eingetragen.
Beim Kauf eines Grundstücks (mit dessen Immobilie) muss die Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen werden.
Grundbücher werden beim Grundbuchamt geführt. Dieses wiederum ist in der Regel vom Amtsgericht geführt (In Baden-Württemberg sind die Notariate oder Gemeinden zuständig).
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