Lexikon: Grundschuld
Grundschulden werden meist zur Absicherung von Darlehen verwendet und haben in diesem Zuge Hypotheken fast komplett abgelöst.
Während eine Hypothek direkt an eine Forderung (also ein Darlehen) gebunden ist, ist dies bei einer Grundschuld nicht der Fall. Eine Grundschuld ist das Recht, aus einem Grundstück (bzw. dessen Eigentümer) eine bestimmte Summe zu verlangen.
Wird eine Grundschuld für die Besicherung eines Kredits herangezogen, so wird eine Zweckerklärung erstellt. Darin ist bestimmt, wofür die Grundschuld haftet. Ist der Kredit zurückgezahlt worden, so bleibt die Grundschuld bestehen und kann wieder für weitere Kredite herangezogen werden.
Grundschulden werden in Abteilung III im Grundbuch eingetragen. In manchen Fällen wird auch ein Grundschuldbrief ausgestellt. Darin ist u.a. enthalten, über wieviel Euro die Grundschuld lautet, wer der Grundbuchgläubiger (also der Begünstigte) ist, usw. Die Rechte aus der Grundschuld kann in diesem Fall nur mit dem Brief geltend gemacht werden.
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