Lexikon: Kapitalerträge
Kapitalerträge (genauer: Einkünfte aus Kapitalvermögen), werden durch das Einkommensteuergesetz definiert und umfassen u.a. folgende Arten:
- Zinsen aus jeglichen Kapitalforderungen (also Sparbuch, Sparbrief, verzinsliche Wertpapiere, ...)
- Gewinnanteile, also Dividenden und andere Bezüge aus irgendwelchen Beteiligungen, wie z.B. Aktien.
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind bis zur Höhe des Sparerfreibetrages steuerfrei.
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