Lexikon: Lebensversicherung
Lebensversicherungen decken zunächst den Todesfall einer bestimmten Person ab. Das heißt: Stirbt die Versicherte Person, so erhält der Begünstigte eine bestimmte Summe. Ist nur das Todesfallrisiko abgesichert, so spricht man von einer Risikolebensversicherung.
Oft wird jedoch eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Hier ist der zu zahlende Beitrag wesentlich höher, da ein Teil des Beitrags von der Versicherungsgesellschaft angelegt wird. Somit zahlt die Versicherungsgesellschaft im Falle des Todes oder am Ende der Laufzeit.
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