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Lexikon: Raiffeisenbank

Eine Raiffeisenbank gehört zu der Grupp der Genossenschaftsbanken. Es kann also praktisch jeder Mitglied bzw. Teilhaber einer Raiffeisenbank werden.

Raiffeisenbanken wurden ab Mitte des 19. Jahrhunderts in ganz Deutschland gegründet. Als Gründer gilt Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Eine Raiffeisenbank hatte ihren Ursprung meist im ländlichen Bereich, während Volksbanken im bürgerlichen, städtischen Bereich gegründet wurden.

Heute sind die Raiffeisenbanken (ähnlich wie die Sparkassen) im Privatkunden- und Mittelstandsbereich engagiert und haben ein flächendeckendes Geschäftsstellennetz.

Als Mitglied ist man Teilhaber einer Raiffeisenbank und hat einen Anspruch auf Dividende. Diese wird von der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung beschlossen.

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