Lexikon: Sicherungsübereignung
Bei einer Sicherungsübereignung überträgt der Kreditnehmer das Eigentum an einer Sache (z.B. Auto) an die Bank. Gleichzeitig wird ein Besitzkonstitut vereinbart. Dieses erlaubt dem Kreditnehmer die Nutzung der Sache.
Der Kreditnehmer überträgt also das Eigentum der Bank, bleibt aber unmittelbarer Besitzer.
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