Lexikon: Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz. Zinsen und andere Kapitalerträge sind nämlich steuerpflichtig, jedoch erst ab einer bestimmten Grenze.
Pro Person und Kalenderjahr können insgesamt 1.370,00 Euro an Kapitalerträgen eingenommen werden, ohne dass dafür Steuern gezahlt werden müssen. Darüber hinausgehende Kapitalerträge müssen versteuert werden.
Damit eine Bank Zinsen auf den Sparerfreibetrag anrechnen kann, muss ihr ein Freistellungsauftrag erteilt werden.
Alle Angaben Stand 2006.
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