Lexikon: Volksbank
Eine Volksbank gehört zu der Gruppe der Genossenschaftsbanken. Es kann also praktisch jeder Mitglied bzw. Teilhaber einer Volksbank werden.
Volksbanken wurden ab Mitte des 19. Jahrhunderts in ganz Deutschland gegründet. Als Gründer gilt Franz Hermann Schulze-Delitzsch. Eine Volksbank hatte ihren Ursprung meist im bürgerlichen, städtischen Bereich, während Raiffeisenbanken im ländlichen Bereich gegründet wurden.
Heute sind die Volksbanken (ähnlich wie die Sparkassen) im Privatkunden- und Mittelstandsbereich engagiert und haben ein flächendeckendes Geschäftsstellennetz.
Als Mitglied ist man Teilhaber einer Volksbank und hat einen Anspruch auf Dividende. Diese wird von der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung beschlossen.
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