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Lexikon: Vorschusszins

Wird ein Betrag einer Spareinlage ungekündigt oder vorzeitig abgehoben, so kann die Bank einen Vorschusszins berechnen.

Regelmäßig wird eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart, wobei pro Kalendermonat bis zu 2.000,00 Euro vorschusszinsfrei abgehoben werden dürfen. Vorschusszinsen müssen also nur für den Betrag gezahlt werden, der 2.000,00 Euro übersteigt und darüber hinaus nicht rechtzeitig gekündigt wurde.

Der Vorteil dabei ist, dass man nicht bis zur Wirksamkeit der Kündigung warten muss, bis man Zugriff auf sein Geld erhält. Der Nachteil andererseits ist, dass die Bank sich durch den Vorschusszins entschädigen lässt.

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