Lexikon: Wertpapiere
Wertpapiere verbriefen ein bestimmtes Vermögensrecht. Beispiele:
- Aktien: Recht an einem Anteil des Unternehmens.
- Schuldverschreibung: Recht auf die Rückzahlung eines bestimmten Betrages inkl. Zinsen (oft auch Anleihen oder verzinsliche Wertpapiere genannt)
- Scheck: Recht auf die Auszahlung eines bestimmten Betrages
Viele
Wertpapiere, wie z.B. Aktien können an den Börsen ge- oder verkauft werden. Der Preis wird als Kurs angegeben: bei Aktien als Betrag in einer bestimmten Währung, bei verzinslichen Wertpapieren in Prozent zum Nennbetrag.
Zurück zum FinanzTipp-Lexikon.Toller Artikel? Setzen Sie doch einfach einen Link auf diese Seite (
Warum?):
- http://www.derfinanztipp.de/derfinanztipp/lexikon.php?action=showEintrag&ID=14
- Titel der Seite: Der FinanzTipp - Wertpapiere
Der FinanzTipp - Rendite & Kredite: Der FinanzTipp ist eine laufend erweiterte Sammlung von Tipps und Tricks rund um Geldanlage und Finanzierung. Alle Angaben ohne Gewähr.
© 2006 by Michael Heberle Software