Lexikon: Zuteilung
Um bei einem Bausparvertrag nach der Sparphase das Darlehen in Anspruch nehmen zu können, muss der Bausparvertrag zugeteilt werden. Der Zeitpunkt der Zuteilung ist abhängig von der Höhe des Guthabens und der Dauer, die das Guthaben bereits eingezahlt ist. Je mehr und je früher das Geld eingezahlt wurde, umso früher erfolgt auch die Zuteilung.
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